Hundeanmeldung

OnlineFormular: Hund Anmelden

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer. Die entsprechende(n) kommunale(n) Satzung(en) zur Regelung der Hundehaltung sind auf dieser Seite einsehbar.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind, 
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund innerhalb von 14 Tagen,
  • wenn die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe den Zeitraum eines Monats überschreitet.

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Legal Argument Position

According to the dog tax law, in the villages of Hütschenhausen, Kottweiler-Schwanden, Niedermohr, Steinwenden and the city of Ramstein-Miesenbach, all dog owners are obliged to register their dog within 14 days 

Angaben zur Person des Steuerpflichtigen/Sender

Angaben zum Hund/details dog

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