Bescheinigung in Steuersachen

Bescheinigung in Steuersachen

Die für verschiedene gewerbliche Erlaubnisse in aller Regel benötigte Bescheinigung in Steuersachen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung)  stellt die Verbandsgemeindekasse aus.

Die Bescheinigung wird erteilt, wenn keine offenen Forderungen aus Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben gegen den Antragsteller bestehen.

Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 € fällig. Diese Gebühr überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszweckes "Gebühr Bescheinigung in Steuersachen/918" auf das Konto der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach: DE39 5405 0220 0008 7008 09 BIC:MALADE51KLK

Die Bescheinigung erhalten Sie nach Eingang der Zahlung per Post.

Angaben zur Person des Antragstellers