Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz ermöglicht es, bequem von zu Hause Verwaltungsleistungen zu beantragen.



Fragen und Antworten rund um das Onlinezugansgesetz

  • Was ist das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG?

    • Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
  • Welche Anträge oder Leistungen werden digitalisiert?

    • Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden Verwaltungsleistungen, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Anspruch nehmen. Aktuell stehen 575 OZG-Leistungen auf der To-Do-Liste. Ob Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung – all das und noch vieles mehr wird zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Geht das auch ohne Unterschrift?

    • Viele Anträge können ohne Unterschrift gestellt werden. Ausnahmen sind z.B. Urkundenanträge. Hier ist eine Verifizierung der Person vorgeschrieben. Online kann das mit dem neuen Personalausweis, der Bund-ID oder einem ELSTER-Zertifikat erledigt werden.
  • Kann ich trotzdem noch Papieranträge nutzen?

    Natürlich können alle Anträge auch weiterhin ausgefüllt, ausgedruckt und per Post an uns geschickt oder bei uns im Rathaus abgegeben sowie gestellt werden.

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