Wahl des Landrates am 18. Mai 2025

Hinweise zur Briefwahl für die wahl des Landrates

Für die Teilnahme per Briefwahl an der Wahl des Landrates des Landkreises Kaiserslautern am 18. Mai 2025 stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Internet:
Der Antrag auf Briefwahl über das Internet ist ab Montag, 14. April 2025, möglich.

Per Post:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag für die Beantragung der Briefwahl abgedruckt. Mit diesem kann einfach die Briefwahl beantragt werden. Die Unterlagen werden zugeschickt.

Persönlich:
Ab Montag, 14. April 2025, haben wahlberechtigte Personen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus, Am Neuen Markt 4, Dachgeschoß, in 66877 Ramstein-Miesenbach, zu beantragen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, im Briefwahlzimmer im Rathaus direkt zu wählen:
Bitte dazu Personalausweis oder Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Zur Antragstellung oder zum Abholen der Briefwahlunterlagen kann eine andere Person beauftragt werden. Diese muss die Bevollmächtigung schriftlich nachweisen und darf höchstens für vier Personen Bevollmächtigungen annehmen. Hierzu kann die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehende Vollmacht verwendet werden.

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, Freitag, 16. Mai 2025, 18 Uhr, beantragt werden.

Wird die wahlberechtigte Person plötzlich krank, ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Bitte ein Attest mitbringen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefon-Nr. 06371 / 592-410 zur Verfügung.

 Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Wahlamt