Bundestagswahlen

Hinweise zur Briefwahl für die Bundestagswahlen

Der Landeswahlleiter geht davon aus, dass die Stimmzettel bis spätestens zum 07. Februar 2025 geliefert werden und zur Verteilung an die Wahlämter des Wahlkreises 209 Pirmasens zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass in der Zeit bis 7. Februar 2025 zwar Anträge zur Briefwahl gestellt werden können,

die Anträge aber erst bearbeitet werden, wenn dem Wahlamt die Stimmzettel tatsächlich zur Verfügung stehen.

Für die Teilnahme an der Briefwahl stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Internet:
Der Antrag auf Briefwahl über das Internet ist ab Montag, 03. Februar 2025 möglich. Unter www.ramstein.de finden Sie die Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Per Post:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag für die Beantragung der Briefwahl abgedruckt. Mit diesem kann einfach die Briefwahl beantragt werden. Die Unterlagen werden zugeschickt.

Persönlich:
Ab Montag, 03. Februar 2025, haben wahlberechtigte Personen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus, Am Neuen Markt 4, Dachgeschoß, Briefwahlzimmer 1 oder 2, 66877 Ramstein-Miesenbach, zu beantragen.

Voraussichtlich ab Freitag, 07. Februar 2025 besteht die Möglichkeit an Ort und Stelle zu wählen.

Bitte Personalausweis oder Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Zur Antragstellung oder zum Abholen der Briefwahlunterlagen kann eine andere Person beauftragt werden. Diese muss die Bevollmächtigung schriftlich nachweisen und darf höchstens für vier Personen Bevollmächtigungen annehmen. Hierzu kann die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehende Vollmacht verwendet werden.

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden.

Wird die wahlberechtigte Person plötzlich krank, ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Bitte ein Attest mitbringen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefon-Nr. 06371 / 592-406 zur Verfügung.

 Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Wahlamt