Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

  • Leistungsbeschreibung

    Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt jungen Menschen nach Abschluss ihrer Schulausbildung die Möglichkeit, im Rahmen eines Jahres auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ihren Vorstellungen und Interessen entspricht. Das FSJ ist somit auch als Bildungs- und Orientierungsjahr zu sehen.

    Es bietet jungen Menschen im Alter von 17 bis 26 Jahren (in Ausnahmen auch ab 16 Jahren) die Chance, vor Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung - auch im Ausland - einen Einblick in verschiedenste soziale und pflegerische Berufe zu erhalten, und sich unter Anleitung von Fachkräften darin zu erproben. Einige Einrichtungen erkennen das FSJ als Vorpraktikum an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und/ oder in allen Bundesländern identisch. Es wird deshalb empfohlen, sich umgehend unmittelbar an die zugelassenen Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August/ September.

    Das FSJ wird bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die Mindestdauer der Verpflichtung beträgt sechs Monate. Eine mehrmalige Ableistung eines FSJ ist nicht zulässig.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

  • Anträge / Formulare

    Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie nachfolgend.


An wen muss ich mich wenden?

Anfragen zu freien FSJ-Plätzen und Bewerbungen sind an die jeweiligen Träger direkt zu richten, diese entscheiden eigenständig über die Vergabe der Plätze.
Eine Liste der Träger finden Sie hier.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende