Bürgerinitiativen gründen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen bzw. zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße).

    Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgerbeteiligung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche

    • Wohnen,
    • Umwelt und
    • Kultur (inklusive Schulen und Kindergärten)
    • Verkehr

    eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Möglichkeiten der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene sind unter Bürgerbeteiligung aufgeführt.


An wen muss ich mich wenden?

Um eine Bürgerinitiative zu gründen, organisieren Sie eine Gründungsversammlung und thematisieren Sie Ihr Anliegen mit weiteren Beteiligten.

Verfassen Sie ein Gründungsprotokoll mit den Zielen und Aufgaben der Bürgerinitiative und kommunizieren dies an lokale Medien, um die Bürgerinitiative bekannt zu machen.

Hinweis: Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Um rechtsfähig zu werden, empfiehlt es sich die Bürgerinitiative ins Vereinsregister eintragen zu lassen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende