Arbeitsschutzberatung beanspruchen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den

    • betrieblichen,
    • sozialen und
    • medizinischen Arbeitsschutz.

    Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.

Wenden Sie sich an:

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende