Meldungen zum Personalausweis vornehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
  • Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Personalausweis Meldung
    • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises zu melden:
      • Änderung der personenbezogenen Daten (Ausnahme: Anschrift, Körpergröße)
      • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
      • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
      • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
    • Kosten: keine
    • Bearbeitungsdauer: keine
    • Fristen: unverzüglich
    • zuständig:
      • bei Datenänderung (z.B. Name) jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
      • bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt) oder Polizei

An wen muss ich mich wenden?

bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde

bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende