Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Nein
    für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Nein
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
    • Personen ab 16 Jahren müssen einen Personalausweis besitzen, sofern sie in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und über kein gültiges Passdokument verfügen
    • läuft die Gültigkeit des Personalausweises ab, muss dieser vor Ablauf neu beantragt werden
      • gilt nicht für Personen, die ein anderes gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass) besitzen
    • gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig, wenn Personalausweis abgelaufen und kein gültiger Reisepass vorhanden
    • Kosten:
      • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
      • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
      • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
      • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
      • 30,00 EUR Zuschlag für Antragstellung im Ausland.
    • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 bis 3 Wochen möglich
    • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, auch jedes andere Bürgeramt

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende