Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

  • Teaser

    Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

  • Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.
  • Zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
  • Welche Gebühren fallen an?

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Weiterführende Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende