Großer Westricher Fastnachtsumzug 2025


Die Vorbereitungen für den großen 74. Westricher Fastnachtsumzug am Dienstag, 4. März, sind in vollem Gange. Der närrische Lindwurm wird sich um 14.00 Uhr in der August-Süßdorf-Straße/Bahnhofstraße in Bewegung setzen und läuft über die Schulstraße sowie Landstuhler Straße direkt hoch zur ehemaligen „alten Turnhalle“. Dort biegt er in die Jahnstraße ein. Dann geht es durch die Siedlungsstraße, Lilienstraße und Spesbacher Straße Richtung Kreuzung am Heimatmuseum, wo sich auch die Ehrentribüne befindet. Anschließend läuft der Umzug durch die Miesenbacher Straße in die Bahnhofstraße und löst sich in der August-Süßdorf-Straße auf.

Nähere Informationen gibt es unter Telefon 0160 94852307 oder per E-Mail an info@kvbruchkatze.de oder umzug@kvbruchkatze.de oder auf der Web-Seite: www.kvbruchkatze.de.

Die Arbeiten für die umfangreichen Straßensperrungen erfolgen bereits am frühen Vormittag des 4. März, so dass bereits morgens mit Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss zu rechnen ist. Der innere Ortskern ist dann etwa ab 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr komplett für sämtlichen Verkehr gesperrt.

Plan Verlauf Umzug

Erst am Abend können die von der Sperrung betroffenen Straßen voraussichtlich wieder befahren werden. Die Bruchkatzen bitten die Anwohner sowie Personen, die Ramstein passieren müssen, um Verständnis. Wer am Fastnachtsdienstag auf sein Auto angewiesen ist, sollte daher rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen.

An verschiedenen Sperrstellen und entlang des Umzugsweges befinden sich Umzugsabzeichenverkäufer, die die Umzugsbuttons für 2025 verkaufen. Der Kauf eines Umzugsabzeichens zum Preis von 2,50 Euro unterstützt in erster Linie den Verein bei der Durchführung des Umzuges und zur Deckung der enormen Kosten, berechtigt aber auch nach dem Umzug zum Eintritt in das Congress Center Ramstein, wo noch kräftig weiter Fastnacht u. a. mit der Live-Band „Sergeant“ gefeiert wird!

Die Zuschauer und Teilnehmer werden gebeten nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen bzw. außerhalb zu parken (z. B. Freizeitbad Azur/Sportzentrum). Fahrzeuge, die verkehrsbehindernd oder rechtswidrig parken, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Nähere Auskunft über Fahrpläne und Tarife zum öffentlichen Personennahverkehr findet man unter www.vrn.de.