Infos vom Wahlamt zur Landratswahl am 18. Mai


Am 18. Mai 2025 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Kaiserslautern statt. Dazu gibt das Wahlamt der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach nachfolgende Informationen rund um die Wahl:

1. Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro wird, wie bereits bei der Bundestagswahl im Februar 2025, im Rathaus der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach eingerichtet.
Die Wahlräume zur Beantragung der Briefwahl befinden sich im Dachgeschoß. Der Zugang ist ausgeschildert.

Erreichbarkeit: 
Telefon: 06371/592-410; Fax: 06371/592-199; E-Mail: wahlen@ramstein.de

Öffnungszeiten:
Mo. – Mi. von 08.00 – 12.00 Uhr Do. von 08.00 – 12.00 Uhr
und 13.30 – 16.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Fr. von 08.00 – 12.30 Uhr
Fr., 16. Mai 2025 von 08.00 – 18.00 Uhr
So., 18. Mai 2025 von 08.00 – 15.00 Uhr

Für wahlspezifische Fragen oder Auskünfte rund um die Wahl steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus, Zimmer 409 im Dachgeschoss zur Verfügung.

2. Urnenstimmbezirke
Ortsgemeinde Steinwenden:
Ortsteil Obermohr: der Urnenstimmbezirk 5201 wird wieder im Bürgerhaus Obermohr, Kirchenstr. 9
Ortsteil Weltersbach: der Urnenstimmbezirk 5301 wird wieder in der Sporthalle, Bergstraße 5 eingerichtet.

Stadt Ramstein-Miesenbach:
Stadtteil Ramstein: die Urnenstimmbezirke 4101 und 4102 werden erneut im Mehrgenerationenhaus (MGH), Landstuhler Straße 8a, eingerichtet.

3. Beantragung von Briefwahlunterlagen
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 6. April 2025 (42. Tag vor der Wahl).
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach erfolgt in der Zeit vom 17. bis 27. April 2025.
Ab Montag, 14. April 2025 öffnet das Briefwahlbüro für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Gleichzeitig können auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter "www.ramstein.de" die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.

Für die Teilnahme an der Briefwahl stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Internet:
Der Antrag auf Briefwahl über das Internet ist ab Montag, 14. April 2025 möglich. Unter www.ramstein.de finden Sie die Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Per Post:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag für die Beantragung der Briefwahl abgedruckt. Mit diesem kann einfach die Briefwahl beantragt werden. Die Unterlagen werden zugeschickt.

Persönlich:
Ab Montag, 14. April 2025, haben wahlberechtigte Personen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus, Am Neuen Markt 4, Dachgeschoß, 66877 Ramstein-Miesenbach, zu beantragen.
Ferner besteht die Möglichkeit an Ort und Stelle zu wählen. Bitte Personalausweis oder Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Zur Antragstellung oder zum Abholen der Briefwahlunterlagen kann eine andere Person beauftragt werden. Diese muss die Bevollmächtigung schriftlich nachweisen und darf höchstens für vier Personen Bevollmächtigungen annehmen. Hierzu kann die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehende Vollmacht verwendet werden.

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl - das ist Freitag, 16. Mai 2025, 18 Uhr, - beantragt werden.

Wird die wahlberechtigte Person plötzlich krank, ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Bitte ein Attest mitbringen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefon-Nr. 06371 / 592-410 zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Wahlamt