Wichtige Mitteilung zur Briefwahl 2024


Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden.

Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltungen zusenden.

Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren.

Die Wahlberechtigten beziehen für die EUROPAWAHL einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der weiße Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden.

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die KOMMUNALWAHLEN. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag und für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese alle zusammen in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen, so dass alle Stimmzettel der Kommunalwahl im blauen Umschlag stecken. Den Umschlag anschließend verschließen. Danach den vom Wahlberechtigten unterzeichneten gelblichen Wahlschein mit dem blauen Stimmzettelumschlag aber getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag stecken, zukleben und kostenfrei an die Verwaltung versenden oder im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Die Unterlagen der Europa- und Kommunalwahlen müssen somit unbedingt getrennt voneinander verpackt werden! Keinesfalls sollten die Wahlunterlagen gemeinsam in nur einem Wahlbriefumschlag zurückgegeben werden!