Grundsteuerreform: Stellungnahme der Bürgermeister unserer VG


In der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach haben die Gemeinderäte und der Stadtrat in ihren Sitzungen vor Weihnachten Hebesatzsatzungen verabschiedet. Im Gegensatz zu anderen Kommunen kommt es bei uns zu keinen Erhöhungen, die geltenden Hebesätze bleiben entweder gleich oder sinken sogar leicht. Trotzdem werden auf viele Bürger, insbesondere für die Grundsteuer B, höhere Bescheide zukommen. Wie kann das sein, wenn doch die Grundsteuerreform ausdrücklich aufkommensneutral sein sollte?

Verantwortlich dafür ist das vom Land Rheinland-Pfalz im Zuge der Grundsteuerreform gewählte Grundsteuermodell in Kombination mit den ebenfalls vom Land festgelegten Nivellierungssätzen. Das neue Modell führt in unseren Gemeinden im Durchschnitt zu steigenden Messbeträgen. Höhere Bescheide hätten nur vermieden werden können, wenn die Hebesätze zum Teil deutlich unter die Nivellierungssätze des Landes gesenkt worden wären. Die Umlagen, die von Gemeinde oder Stadt an Kreis und Verbandsgemeinde im Folgejahr zu entrichten sind, berechnen sich aber ausschließlich auf Basis dieser Nivellierungssätze. Es zählt also nicht, was man wirklich eingenommen hat, sondern was man hätte einnehmen können. Konkret bedeutet das für uns: Würden wir die Hebesätze unter die Nivellierungssätze senken, müssten wir bei gleichbleibenden Aufkommen spätestens 2026 deutlich mehr abgeben und hätten folglich weit weniger Geld vor Ort zur Verfügung als vor der Reform. Der Haushaltsausgleich wäre nicht mehr gegeben, die Einnahmen der Gemeinde und damit die Hebesätze müssten erhöht werden. Ein Teufelskreis, der eine solche Senkung faktisch unmöglich macht.

Verschärft wird die Situation durch eine weitere Eigenart der Reform: es kommt zu einer Belastungsverschiebung von Gewerbegrundstücken hin zu Wohngrundstücken, d.h. gewerblich genutzte Grundstücke werden im neuen Modell tendenziell geringer, Wohngrundstücke eher höher bewertet. Während andere Bundesländer frühzeitig auf diese Problematik reagiert haben, wird in Rheinland-Pfalz erst jetzt und sozusagen auf den letzten Drücker an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet. Mit einer Verabschiedung ist frühestens im Frühjahr 2025 und damit nach in Kraft treten der Grundsteuerreform zu rechnen. Selbst mit diesem Gesetz muss das Problem der Belastungsverschiebung von den Gemeinden durch Festlegung getrennter Hebesätze für Gewerbe und Wohnen gelöst werden, d.h. auch hier verbleibt der schwarze Peter bei uns.

Für die beschriebenen Probleme ist allein der Landesgesetzgeber verantwortlich, welcher die Nivellierungssätze trotz geänderter Rahmenbedingungen nicht angepasst und erst viel zu spät auf die Belastungsverschiebung reagiert hat. Damit lässt man die betroffenen Gemeinden wieder einmal im Regen stehen, welche die schlechte Nachricht in Form von höheren Bescheiden an die Bürger überbringen und deren berechtigten Ärger aushalten müssen. Selbstverständlich prüfen wir laufend alle Möglichkeiten, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten! Sobald es die durch das Land gesetzten Rahmenbedingungen zulassen, werden wir die Hebesätze anpassen.

Gezeichnet:
Ralf Hechler, Bürgermeister der Stadt und VG Ramstein-Miesenbach
Achim Wätzold, Ortsbürgermeister Hütschenhausen
Gabriele Schütz, Ortsbürgermeisterin Kottweiler-Schwanden
Uli Zimmer, Ortsbürgermeister Niedermohr
Ralf Guckenbiehl, Ortsbürgermeister Steinwenden