Gemeinde Hütschenhausen: Beschlüsse zum Jahresabschluss


In den jüngsten Sitzungen wurde für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 470 auf den Nivellierungssatz des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 465 Prozentpunkten beschlossen. Für die Kunden des Gemeindewerks Hütschenhausen wird eine Senkung des Strompreises um 1,19 ct/kWh zum 1. Februar 2025 erfolgen. Damit hat der Gemeinderat gleich zweimal das Entlastungspotenzial für Bürgerinnen und Bürger bestmöglich ausgenutzt. Neben zahlreichen verwaltungsrechtlich wichtigen Punkten zur Prüfung von Jahresabschlüssen wurde eine Seilbahn für den Spielplatz Katzenbach beschlossen, wofür eine weitere Spende einging, sodass bereits über 60 % der Investitionssumme zur Verfügung stehen.

Strompreissenkung trotz gestiegener Netzentgelte
Zwar sind die Netzentgelte im Vorjahr um über 1 ct/kWh gestiegen, durch günstigere Beschaffungen sah die Betriebsführung unserer Gemeindewerke Hütschenhausen jedoch ein Senkungspotential i.H.v. 1,19 ct/kWh brutto für die "Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung", für Vertragsangebote für Privat, Profi sowie für Speicherheizungen und Wärmepumpen im Stromsektor des Gemeindewerks.

Senkung der Grundsteuer B auf den Nivellierungssatz des Landes RLP
Viel gerechnet werden musste auch bei der Festsetzung der neuen Hebesätze. Zurzeit werden die neuen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge von den Finanzämtern an die Gemeindeverwaltungen übermittelt, die im Produkt mit den Hebesätzen der Gemeinden die zu entrichtenden Steuern für unsere Bürgerinnen und Bürger ergeben. Durch die Neubewertung ist eine Mehreinnahme, insbesondere bei der Grundsteuer B, für die Ortsgemeinde Hütschenhausen zu erwarten. Das ergibt ein Senkungspotential bei der Grundsteuer B. Aber: Zu beachten ist der Nivellierungssatz des Landes Rheinland-Pfalz (z.B. für die Grundsteuer B in Höhe von 465 Prozentpunkten), anhand dessen die Umlagen für den Landkreis und die Verbandsgemeinde bemessen werden. Würde die Gemeinde den Hebesatz also unter den Nivellierungssatz festlegen, müssten anteilige Umlagen für Beträge gezahlt werden, die die Ortsgemeinde gar nicht erhält. Ganz davon abgesehen würde der Haushaltsausgleich dadurch gefährdet, sodass eine solche Senkung von der Kommunalaufsicht im Genehmigungsverfahren des Haushaltes beanstandet werden könnte. Da Umlagen sich immer auf die ersten drei Quartale des Vorjahres und das letzte Quartal vor zwei Jahren beziehen, gibt es für den Kreis und die Verbandsgemeinde aktuell kein Senkungspotential.

Demnach besteht das maximale Senkungspotential in der Festlegung des Hebesatzes auf den Nivellierungssatz. "Damit haben wir das maximal für die Gemeinde vertägliche Senkungspotential zu Gunsten unserer Bürgerinnen und Bürger genutzt", so bedankt sich Ortsbürgermeister Achim Wätzold für den einstimmigen Beschluss bei den Ratsmitgliedern. Einstimmig beschloss der Gemeinderat daher die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 465 Prozentpunkte.

Da die neuen Messbeträge für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer weniger Dynamik ergeben, beschloss der Gemeinderat, an den bisherigen Hebesätzen (350 v.H. Grundsteuer A & 400 v.H. Gewerbesteuer) festzuhalten. Eine sich daraus ableitende Hebesatzung wird analog beschlossen. Ebenso bleiben die Hundesteuersätze sowie Feld- und Waldwegebeiträge unverändert.

Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019
Ein weiteres Thema der Sitzungen war die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019. Hier kam es durch krankheitsbedingte Ausfälle zu Verzögerungen. Man besprach jedoch mit der Finanzverwaltung, nun im mindestens halbjährigen Turnus den Rückstand aufzuarbeiten, um spätestens Ende 2028 den Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.

Bürgerengagement ermöglicht neue Seilbahn
Eine Spende des Gesang- und Kulturvereins i.H.v. 3.000 € für die Anschaffung einer Seilbahn auf dem Spielplatz in Katzenbach wurde ebenfalls vom Gemeinderat angenommen. Durch Einnahmen aus dem Straßenfest stehen bereits 2.800 € zur Verfügung. Der Ortsbeigeordnete Kohl hat gemeinsam mit der Verwaltung die Umsetzbarkeit geprüft und ein Angebot über rund 9.400 € für die Lieferung und Montage der Seilrutsche eingeholt. Da rund 60 % der Summe in Form eines Sondervermögens verfügbar sind, die Lieferzeit sich bis in den März erstreckt und weitere Spenden in Aussicht gestellt wurden, vergab der Gemeinderat den Auftrag. Ein schönes Beispiel, wie durch Bürgerengagement und Vereine im Ort besondere Highlights geschaffen werden können.

Gedankt wurde am Ende der Sitzung auch nochmals den scheidenden Ratsmitgliedern: Ottmar Jung scheidet nach 15 Jahren im Rat (zudem war er 5 Jahre Ortsbeigeordneter) wegen Wohnortwechsel aus und die Verabschiedung von Andreas Huber (5 Jahre Ortsbeigeordneter) konnte im Rahmen des Jahresabschlusses nachgeholt werden.
(Ortsgemeinde Hütschenhausen)